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Kosten und Gebühren

 

Erstberatung

 

Für den Fall, dass Sie lediglich eine rechtliche Frage klären wollen oder zunächst nur die Erfolgsaussichten eines juristischen Vorgehens und der Kosten klären wollen, können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Für den Beratungstermin fallen pauschal Kosten von durchschnittlich 60 - 75 € zzgl.MwSt. an. Gegebenenfalls können die Kosten in einfachen rechtlichen Fragen auch darunter liegen.

Zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches können Sie unter Terminsanfrage das Kontaktformular nutzen. Mit der Anfrage entstehen für Sie keine Kosten. 

 

 

Kosten und Gebühren

 

Die Kosten der Rechtsanwälte sind grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich bindend geregelt.

Die Höhe der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Dieser bemisst sich entweder nach der Höhe der Forderung oder nach der Schwierigkeit der Rechtssache, dem Umfang der Tätigkeit oder dem Interesse Rechtssuchenden an dem Fall.

Eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten erfolgt im Rahmen der ersten Besprechung Ihres Falls in meiner Kanzlei.

 

Bei gerichtlichen Verfahren ist ebenfalls gesetzlich festgelegt, wie hoch sich die Kosten belaufen. für die Berechnung der Kosten wird dabei ebenfalls der Streitwert zugrunde gelegt.

Die für Sie im Falle des Unterliegens entstehenden Kosten (Prozesskostenrisiko) sind dabei die eigenen Rechtsanwaltskosten, die Kosten des Gerichts, der Beweisaufnahme (z.B. durch Zeugen oder Sachverständige) und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes.

Im Falle des Erfolges Ihrer Klage trägt dagegen die Gegenseite die Kosten des gesamten Verfahrens, also auch Ihre Anwaltskosten.

 

 

Rechtsschutzversicherung

 

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, werden die Kosten des Rechtsanwaltes in der Regel von der Rechtsschutzversicherung unabhängig vom Erfolg des Sache übernommen. In der Regel haben Sie bei Beauftragung nur den ggf. vereinbarten Selbstbehalt (zumeist ca. 150 - 250 €) selbst zu tragen.

Sie können die Übernahme der Kosten bereits vor dem ersten Besprechungstermin mit Ihrer Versicherung abklären. Gerne übernehme ich aber auch die Anfrage an Ihre Versicherung. Weitere Kosten entstehen Ihnen in diesem Falle nicht.

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